Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2021
Fassung: 17.11.2021
§ 6
Ausschlussgründe einer Auszeichnung
Der Orden soll nicht verliehen werden, soweit aufgrund desselben Sachverhalts bereits eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder mit dem Bayerischen Verdienstorden erfolgt ist.