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Ordensstatut zum Gesetz über den „Bayerischen Verfassungsorden“ (BayVerfOG) Erlass über das Ordensstatut des „Bayerischen Verfassungsordens“ Vom 17. November 2021 (GVBl. S. 646) BayRS 1132-5-1-S (§§ 1–7)
§ 1 Vorschläge
§ 2 Verleihungsurkunde
§ 3 Aushändigung
§ 4 Ordensmatrikel
§ 5 Aberkennung
§ 6 Ausschlussgründe einer Auszeichnung
§ 7 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2021
Fassung: 17.11.2021
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§ 3
Aushändigung
Der Orden wird nach näherer Anordnung der Präsidentin oder des Präsidenten des Landtags durch sie oder ihn ausgehändigt.