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Inhaltsverzeichnis
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Entschädigung für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte bzw. Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung, der Fortbildungsprüfungen zum AOK-Betriebswirt bzw. zur AOK-Betriebswirtin der AOK Bayern sowie der Ausbilder-Eignungsprüfungen
1. Geltungsbereich
2. Entschädigung für bare Auslagen
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3. Entschädigung für den zeitlichen Aufwand vorbehaltlich von Nr. 3.6
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4. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
PrüfEntschR-SoFaKV
Text gilt ab: 01.05.2023
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2.
Entschädigung für bare Auslagen
Eine Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG), soweit diese in den nachfolgenden Regelungen nicht ausgeschlossen ist.