Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
60.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, von Wanderwegen und von Unterkunftshäusern (FöR-GaWaU) vom 12. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 164) tritt mit Ablauf des 31. Januar 2025 außer Kraft.