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Inhaltsverzeichnis
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Hinweise zur Genehmigung von Windenergieanlagen für den Bereich Naturschutz
1. Geltungsbereich
2. Standorteignung
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3. Eingriffsregelung
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4. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bei WEA
5. Repowering
6. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2028
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Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor