Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2028

2.   Standorteignung

1Bei der Standorteignung sind verbindliche rechtliche Vorgaben zu beachten, die nur im Ausnahmefall überwunden werden können. 2Solche bestehen für die Errichtung und den Betrieb von WEA insbesondere in:
a)
Nationalparken,
b)
Nationalen Naturmonumenten,
c)
Naturschutzgebieten,
d)
Kernzonen von Biosphärenreservaten,
e)
flächenhaften Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen,
f)
Natura 2000-Gebieten, soweit sie in ihren Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigt werden,
g)
gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und
h)
Flächen der Zone C im Alpenplan.
3Für Landschaftsschutzgebiete (LSG) ist die Sonderregelung des § 26 Abs. 3 BNatSchG zu beachten. 4§ 26 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG legt fest, dass in einem LSG die Errichtung und der Betrieb von WEA sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten sind, wenn sich der Standort der WEA in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nr. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) befindet. 5Dies gilt auch, wenn in der Schutzgebietsverordnung entgegenstehende Bestimmungen vorgesehen sind; es bedarf insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. 6Bis gemäß § 5 WindBG festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach der Anlage Spalte 2 des WindBG oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die § 26 Abs. 3 Satz 1 bis 3 BNatSchG auch außerhalb von Windenergiegebieten im gesamten LSG entsprechend. 7Wenn sich der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte zum Schutz des Weltkultur- oder Naturerbes befindet, gelten die Regelungen des § 26 Abs. 3 Satz 1 bis 4 BNatSchG nicht; hier bleibt es also bei der Geltung der Verbote der Schutzgebietsverordnungen. 8Für Einzelheiten wird auf das UMS vom 31. Januar 2023 (Az. 62a-U8685.2-2020/4-323) mit Klarstellung im UMS vom 3. April 2023 (Az. 62-R-U8685.2-2020/4-381) Punkt 3 verwiesen, das im Infoportal Naturschutz und auf der digitalen Themenplattform Windenergie eingestellt ist.