Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

5.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft, welche die Durchführung der obligatorischen Kontrollen gewährleisten und mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) als Zeichenträger einen entsprechenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben (Lizenznehmer).