Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

11.   Weiterleitung der Zuwendung

1Im Fall der Weiterleitung der Zuwendung in privatrechtlicher Form ist sicherzustellen, dass die Vorgaben des Förderbescheids eingehalten werden und die Weiterleitung entsprechend der VV zu Art. 44 BayHO gewährleistet ist. 2Die Weiterleitung ist auf Anforderung dem StMELF nachzuweisen.