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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Bergbauernprogramm
1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Fördervoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
6. Mehrfachförderung
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7. Sonstige Bestimmungen
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8. Verfahren
9. Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BBP
Text gilt ab: 15.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.