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BBP
Text gilt ab: 15.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1.   Zweck der Förderung

1Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs im Bereich der Alm-/Alp- und Weidewirtschaft, insbesondere durch Verbesserung und Umstellung der Produktion sowie die Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen, einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen durch nichtproduktive Investitionen. 2Die Förderung von notwendigen und zweckmäßigen Maßnahmen soll
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der Freihaltung von Weideflächen auf anerkannten Almen/Alpen und Heimweiden (z. B. von natürlichem Baum- und Strauchaufwuchs und Verunkrautung) im alpinen Berggebiet dienen,
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die Beseitigung von Schäden bei Lawinenabgängen/Vermurungen und Entsteinung durch entsprechende im Einklang mit der Natur stehende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ermöglichen,
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die Sanierung, Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft gewährleisten,
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zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt durch extensive Bewirtschaftung von Grünland beitragen,
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die Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Marktentwicklung unterstützen sowie
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zur Entlastung des Bergwaldes von der Waldweide beitragen.
3Damit soll die Alm- und Alpwirtschaft im alpinen Berggebiet in ihrer jetzigen Form erhalten und fortentwickelt sowie die Weidehaltung im Berggebiet unterstützt und ausgedehnt werden.