Inhalt

BBP
Text gilt ab: 15.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

9.   Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften

1Auf einer eigenen Internetseite bzw. in der Beihilfentransparenzdatenbank (Transparency Award Module) werden folgende Informationen veröffentlicht:
Kurzbeschreibung,
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
Informationen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2022/2472 über jede Einzelbeihilfe von über 10 000 Euro.
2Dies gilt nicht für Beihilfemaßnahmen, die als De-minimis-Beihilfen gewährt wurden.