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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung
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1. Rechtliche Grundlagen
2. Zweck der Zuwendung
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3. Gegenstand der Förderung
4. Begünstigte
5. Zuwendungsempfänger
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6. Zuwendungsvoraussetzungen
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7. Art und Umfang der Förderung
8. Verpflichtungen des Begünstigten bei einzelbetrieblichen Beratungsleistungen
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9. Verfahren
10. Weiterleitung der Zuwendung
11. Sonstige Bestimmungen
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BerFöR
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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12.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.