Inhalt

BerFöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2.   Zweck der Zuwendung

1Die Förderung soll die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Landwirtschaft stärken, die Prozess- und Produktqualität optimieren und die Landwirtschaft bei der Erfüllung der gesellschaftlichen Anforderungen durch eine produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung unterstützen sowie den Wissenstransfer in die Praxis beschleunigen.
2Die Beratung soll den Landwirten helfen, ihre Betriebe auf die besonderen Herausforderungen (z. B. Klimawandel, effizienter Energieeinsatz, Biodiversität, Gewässerschutz, Tierwohl) und die sich dynamisch verändernden Erfordernisse der Märkte anzupassen. 3In den Beratungsinhalten sind die Regelungen in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments vom 2. Dezember 2021 zu berücksichtigen.