Inhalt

BerFöR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3.   Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Beratungsleistungen für Landwirte, Gärtner und Winzer, wenn diese von anerkannten Beratungsanbietern im Verbund mit der staatlichen Beratung in folgenden Bereichen erbracht werden:

3.1  

einzelbetriebliche Beratungsleistungen in den Bereichen

3.1.1  

Produktionstechnik und betriebszweigspezifische Ökonomik,

3.1.2  

Arbeitswirtschaft,

3.1.3  

Betriebszweigauswertung, wenn diese nach den Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft gefertigt, plausibilisiert und zur Auswertung fristgerecht vorgelegt wird,

3.1.4  

landwirtschaftliches Bauen.

3.1.5  

1Der Eigenanteil der nach Nr. 3.1 (3.1.1 einschließlich 3.1.4) beratenen Unternehmen muss bei mindestens 20 % des Preises der Leistungseinheit (ohne Umsatzsteuer) liegen. 2Die förderfähigen Inhalte werden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) in Beratungsfeldern festgelegt.

3.2   Sonstige Beratungsleistungen

3.2.1  

1Leitung von Arbeitskreisen
auf Grundlage von genehmigten Konzeptionen, die den Vorgaben des Staatsministeriums entsprechen.
2Ein Arbeitskreis muss mindestens zehn Mitglieder umfassen. 3In begründeten Einzelfällen kann von der Mindestteilnehmerzahl abgewichen werden. 4Es sind mindestens sechs dreistündige Treffen im Kalenderjahr abzuhalten. 5Bis zu einem Drittel der Treffen können ggf. auch über digitale Formate erfolgen. 6Der Mindesteigenanteil je Mitglied beträgt jährlich 90 Euro inkl. MwSt. 7Bei Arbeitskreisen, die im zweiten Halbjahr starten oder im ersten Halbjahr enden, sind mindestens drei Treffen und ein Mindesteigenanteil von halbjährlich 45 Euro inkl. MwSt. je Mitglied erforderlich.
8Ein Arbeitskreis ist maximal für die Dauer von drei Jahren förderfähig. 9Die Förderung ist jährlich zu beantragen.

3.2.2  

1Durchführung von Workshops
auf Grundlage genehmigter themenbezogener Konzeptionen, die den Vorgaben des Staatsministeriums entsprechen. 2Workshops können auch in digitalen Formaten abgehalten werden.
3Ein Workshop muss mindestens acht Teilnehmer umfassen. 4In begründeten Einzelfällen kann von der Mindestteilnehmerzahl abgewichen werden. 5Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Teilnehmer. 6Die Mindestdauer beträgt drei Stunden. 7Der Mindesteigenanteil je Teilnehmer beträgt 20 Euro inkl. MwSt.

3.2.3  

1Durchführung von Feldbegehungen
mit mindestens zehn Teilnehmern und einer Mindestdauer von zwei Stunden. 2In begründeten Einzelfällen kann von der Mindestteilnehmerzahl abgewichen werden.

3.2.4  

Durchführung von Weinbergbegehungen
mit mindestens vier Teilnehmern und einer Mindestdauer von einer Stunde.

3.2.5  

Betrieb einer Fach-Hotline,
die bayernweite und regionalspezifische Themen im pflanzlichen Bereich und im ökologischen Landbau abdeckt.

3.2.6   Produktionstechnische Orientierungsberatung für die Umstellung auf ökologischen Landbau

1Einmalberatung für umstellungsinteressierte Betriebe in produktionstechnischen Fragen mit einer Mindestdauer von vier Stunden. 2Förderfähig ist nur die Beratung von Betrieben, die bereits eine Erstberatung eines Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Anspruch genommen haben. 3Eine Genehmigung der zuständigen Stelle zur Durchführung der produktionstechnischen Orientierungsberatung muss vorliegen.