Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
- a)
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Erwerb von Feldrobotern (einschl. Zusatzaggregaten), die automatisch Beikraut bekämpfen oder unter größtmöglicher Reduzierung des Bodendrucks landwirtschaftliche Arbeiten ausführen (einschl. Garten- und Weinbau), sowie landwirtschaftliche Arbeiten (auch im Garten- und Weinbau), die ansonsten nur in Handarbeit ausgeführt werden können,
- b)
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Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzenreihen nicht chemisch Beikraut bekämpfen,
- c)
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Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzenreihen nicht chemisch Beikraut bekämpfen,
- d)
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Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
Die Fördergegenstände können auch jeweils anteilig beantragt werden (im Rahmen von Bruchteilgemeinschaften).