Inhalt
5.
Art, Höhe und Umfang der Zuwendung
5.1
Zuwendungs- und Finanzierungsart
Die Zuwendungen werden als Zuschuss (Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
5.2
Höhe der Zuwendung
1Die Zuwendung beträgt 40 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben.
2Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro geförderten Gegenstand ist begrenzt, bei Vorhaben nach Nr. 2 a) auf 100 000 Euro, bei Vorhaben nach Nr. 2 b) auf 85 000 Euro, bei Vorhaben nach Nr. 2 c) auf 25 000 Euro und bei Vorhaben nach 2 d) auf 30 000 Euro.
5.3
Umfang der Zuwendung
1In jeder Produktgruppe (2 a) bis 2 d)) wird eine Zuwendung grundsätzlich nur für jeweils einen Förderantrag gewährt. 2Wurde für einen Förderantrag bereits eine Zuwendung auf Basis einer früheren BaySL-Digital-Förderrichtlinie gewährt, kann eine Zuwendung für einen weiteren Förderantrag bewilligt werden, wenn die fünfjährige Zweckbindungsfrist für den ersten Förderantrag vollständig abgelaufen ist. 3Pro Förderantrag kann jeweils nur ein Fördergegenstand beantragt werden.