Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 22.06.2023
1.
Zuwendungszweck
1Zweck der Zuwendung ist die Entlastung von Umwelt, Natur und Ressourcen sowie der Schutz der Biodiversität durch die Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel sowie der Schutz der Böden. 2Zudem sollen durch die Förderung Anreize dafür geschaffen werden, um die Beibehaltung der ökologischen Landbewirtschaftung im Sinne der Ziele gemäß Art. 1a Bayerisches Naturschutzgesetz zu unterstützen sowie die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Landwirtschaft zu erhalten und die Arbeit der Landwirte zu erleichtern. 3Dazu dient die Förderung digitaler Technik in der nicht chemischen Beikrautbekämpfung, im selektiven Pflanzenschutz und in der Agrarrobotik.