Inhalt
5.
Art, Höhe und Umfang der Zuwendung
5.1
Zuwendungs- und Finanzierungsart
Die Zuwendungen werden als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
5.2
Höhe der Zuwendung
1Die Zuwendung beträgt 40 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben. 2Die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Maßnahmen gemäß 2 a), 2 b) und 2 d) sind auf 30 000 Euro begrenzt. 3Bei Maßnahmen nach 2 c) sind die zuwendungsfähigen Ausgaben auf 15 000 Euro begrenzt.
5.3
Umfang der Zuwendung
1In den Teilbereichen (Produktgruppen) 2 a) bis 2 c) wird eine Zuwendung grundsätzlich nur für jeweils einen Förderantrag gewährt. 2Wurde für einen Förderantrag bereits eine Zuwendung auf Basis einer früheren BaySL-Digital-Förderrichtlinie gewährt, kann eine Zuwendung für einen weiteren Förderantrag bewilligt werden, wenn die fünfjährige Zweckbindungsfrist für den ersten Förderantrag vollständig abgelaufen ist. 3Im Bereich der Düngesensoren (2 a) und 2 b)) sind jeweils nur die Ausgaben für einen Sensor zuwendungsfähig (inkl. notwendiger Zusatzkomponenten).
4Bei Förderanträgen gemäß 2 c) (drohnengetragene Sensorik bzw. Aktorik) können Investitionen betreffend optischer Pflanzenbestandsanalyse und der Ausbringung von Nützlingen bzw. Saatgut kombiniert werden. 5Im Rahmen der maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß Nr. 5.2 sind die Ausgaben für ein zugehöriges UAV zuwendungsfähig, wenn dieses gemeinsam mit der förderfähigen Sensorik bzw. Aktorik angeboten und in Rechnung gestellt wird.
6Im Teilbereich 2 d) können mehrere Förderanträge bewilligt werden, sofern die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aller Anträge den Maximalbetrag von 30 000 Euro nicht überschreiten. 7Der zulässige Förderumfang ergibt sich darüber hinaus aus den vorgelegten Kostenangeboten in Zusammenhang mit der Fachstellungnahme der zuständigen Fachbehörde.