Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 22.06.2023
1.
Zuwendungszweck
Zweck der Zuwendung ist, durch die stärkere Verbreitung von Sensoren bzw. digitaler Steuerungstechnik im Pflanzenbau Umwelt und Natur zu entlasten, Grund- und Oberflächengewässer besser zu schützen, einen weiteren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten und die Resilienz der Freilandbewirtschaftung hinsichtlich klimatischer Veränderungen zu steigern.