Inhalt
Auf der Beihilfe-Website werden folgende Informationen veröffentlicht:
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Kurzbeschreibung,
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voller Wortlaut Beihilfemaßnahme, einschließlich Änderungen,
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Name der Bewilligungsbehörde,
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Informationen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2022/2472 über jede Einzelbeihilfe von über 10 000 Euro.