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787-L Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22. Juni 2023, Az. G4-7271-1/1385 (BayMBl. Nr. 369)
Teil A
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Teil B Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau – zum Ressourcenschutz, zur Förderung der Biodiversität und Anpassung an den Klimawandel
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Teil C Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
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Teil D Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
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Teile B bis D Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verfahren, In-Kraft-Treten
1. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
2. Verfahren
3. Aufhebung des Zuwendungsbescheids, Rückforderungen
4. Überwachung
5. Veröffentlichung
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 22.06.2023
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4.
Überwachung
1
Die Bewilligungsstelle führt ausführliche Aufzeichnungen, um feststellen zu können, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
2
Die Aufzeichnungen sind zehn Jahre lang aufzubewahren.