Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 22.06.2023
2.
Verfahren

2.1 Antragstellung

1Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens mittels der vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugeteilten Betriebsnummer und der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) auf dem zentralen Serviceportal iBALIS des StMELF elektronisch zu stellen.
2Er enthält mindestens folgende Angaben:
Namen und Größe des Unternehmens,
Beschreibung des Vorhabens einschl. beabsichtigten Beginn und Abschluss,
Standort des Vorhabens,
Aufstellung der beihilfefähigen Kosten,
Höhe des benötigten Zuschusses.

2.2 Bewilligung

Anträge, die alle Fördervoraussetzungen erfüllen, werden elektronisch bewilligt durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

2.3 Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis

1Nach Abschluss des Vorhabens ist der Nachweis der Verwendung im zentralen Serviceportal iBalis des StMELF vorzunehmen. 2Abweichend von Nr. 6.1 ANBest-P ist der Verwendungsnachweis innerhalb der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist zu erbringen. 3Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt anschließend die Auszahlung zentral durch das StMELF.

2.4 Zweckbindungsfrist

Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre ab Auszahlung der Zuwendung.

2.5 Ausschlüsse

1Wird festgestellt, dass ein Zuwendungsempfänger vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, so wird das betreffende Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen und bereits für das Vorhaben gezahlte Beträge werden zurückgefordert.
2Werden die geförderten Investitionen innerhalb der Zweckbindungsfristen veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet, wird die Zuwendung grundsätzlich anteilig zurückgefordert.