Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
3.1
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2017/40 zugelassenen Lieferanten.
3.2
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen und begünstigte Kinder
1Begünstigt sind in
- –
Kindergärten und Häusern für Kinder betreute Kinder bis zum Schuleintritt,
- –
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen in Bayern und vergleichbare Einrichtungen und
- –
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 der Förder- und Mittelschulen mit Ausnahmegenehmigung der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus dem Schuljahr 2024/2025,
wenn für die Einrichtung in der jeweiligen Produktgruppe (Obst/Gemüse, Milch/Milchprodukte) durch den Lieferanten bis zum 31. Juli 2025 mind. eine digitale Lieferbestätigung für Lieferungen zwischen dem 1. September 2024 und dem 30. April 2025 mit einem Antrag über iBALIS eingereicht wurde. 2Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinderhorte und -krippen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien, sowie nicht regelmäßig besuchte Einrichtungen wie z. B. Schullandheime oder Krankenhausschulen. 3In begründeten Fällen können auch Schülerinnen und Schüler aus höheren Jahrgangsstufen von Förder- und Mittelschulen oder vergleichbaren Schulen einbezogen werden, wenn diese einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern höherer Bedürftigkeit aufweisen.
3.3
Anmeldung der Einrichtungen für das Schuljahr 2025/2026
1Voraussetzung für eine Teilnahme einer Einrichtung (gemäß Nr. 3.2) im Schuljahr 2025/2026 ist, dass sie in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) vorgegebenen Anmeldezeitraum
- –
durch einen Lieferanten (gemäß Nr. 6) unter Angabe der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder über iBALIS angemeldet wird und
- –
die vom Lieferanten gemeldete Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder fristgerecht bestätigt.
2Der Anmeldezeitraum wird im Förderwegweiser des StMELF veröffentlicht.