Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025

12.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.