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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern
1. Präambel, Rechtsgrundlagen
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2. Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung
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3. Übergreifende Regelungen zu den Nrn. 2.1 und 2.2
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4. Verfahren
5. Evaluierung
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 29.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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5.
Evaluierung
Eine Evaluierung des Förderprogramms erfolgt im Rahmen der von der EU geforderten Evaluierungen der Umsetzung des nationalen Strategieplans einschließlich der darin enthaltenen Interventionen durch einen externen Evaluator.