Inhalt

Text gilt ab: 29.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

5.   Evaluierung

Eine Evaluierung des Förderprogramms erfolgt im Rahmen der von der EU geforderten Evaluierungen der Umsetzung des nationalen Strategieplans einschließlich der darin enthaltenen Interventionen durch einen externen Evaluator.