Inhalt
4.
Verfahren
4.1
Antrags- und Bewilligungsbehörde
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Amt für Ländliche Entwicklung (ALE).
4.2
Antragstellung
1Ergänzend zu den Ausführungen der RRL EU-Invest erfolgt die Antragstellung ausschließlich online, detaillierte Informationen zur Antragstellung sind im Internet-Förderwegweiser auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und in den einschlägigen Merkblättern enthalten. 2Bei der Antragstellung unterstützt das zuständige ALE.
4.3
Auswahlverfahren
1Es wird ein Auswahlverfahren gemäß den Vorgaben der RRL EU-Invest durchgeführt. 2Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste. 3Sie basiert auf der erreichten Punktzahl, die aus den vom Antragsteller ausgewählten und vom ALE anerkannten Kriterien für das Projekt ermittelt wurde. 4Alle Projekte, die die vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen oder überschreiten, werden einer absteigend sortierten bayernweiten Reihung unterzogen. 5Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Fördermittel ausgeschöpft sind. 6Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Fördermittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. 7Die Gemeinden können dann innerhalb eines späteren Antragszeitraums in eventuell abgeänderter Form einen neuen Antrag stellen.
4.4
Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis
1Für das weitere Verfahren gelten die Vorgaben der RRL EU-Invest. 2Vorschüsse sind nicht zulässig.