Inhalt
1.
Präambel, Rechtsgrundlagen
1Gemeinsame Bestimmungen für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL werden in der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) vom 25. Mai 2023 getroffen. 2Zur Umsetzung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten in Bayern werden diese Regelungen im Folgenden konkretisiert und eingeschränkt.
3Rechtsgrundlage dieser Richtlinie ist die RRL EU-Invest einschließlich darin unter Nr. 1 genannter Rechtsgrundlagen.
4Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.