Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

7.   Verfahren für den Begünstigten

1Der Beihilfeantrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme im Zuge der Anmeldung digital beim Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen und enthält u. a. folgende Angaben:
Name und Anschrift des Teilnehmers,
Titel der Qualifizierung (Thema und Ort der Maßnahme).
2Die Teilnehmer werden bei der Anmeldung zu den Qualifizierungsmaßnahmen über die allgemeinen Teilnahmebedingungen darüber informiert, dass die Förderung ausschließlich Begünstigten nach Nr. 3 zukommt.
3Sie bestätigen, dass sie die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen haben.
4Anschließend geben sie an, ob sie Begünstigte sind, d. h. zum Kreis der förderfähigen Personen zählen, und die Förderung in Anspruch nehmen werden.
5Die Begünstigten, die zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme zugelassen werden, werden rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn über die Zulassung und die Höhe der zu entrichtenden Teilnehmergebühr informiert.
6Nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.