Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Begünstigte

1Begünstigte sind:
landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmen (Betriebsleiter/-innen, Arbeitnehmer/-innen und mithelfende Familienangehörige),
Kooperationspartner von diesen Unternehmen, die deren Erwerbsmöglichkeit stärken und stabilisieren,
landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmen in Gründung.
2Es sind ausschließlich Unternehmen förderfähig, die unter die Definition kleiner Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 fallen.
3Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014,
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission noch nicht nachgekommen sind.