Inhalt
6.
Verfahren für den Dienstleistungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen
1Die Qualifizierungsmaßnahmen sind von den nachgeordneten Behörden bis Juli jedes Jahres für das folgende Jahr zu planen und bei der jeweiligen Regierung mit einem Antrag auf Kostenübernahme, der eine detaillierte Aufstellung der Kosten beinhaltet, einzureichen.
2Die Kostenaufstellung muss enthalten:
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Thema der Veranstaltung/Titel der Maßnahme,
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Termine und Dauer,
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Kostenplanung,
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Teilnehmergebühr (mit Förderung),
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kalkulatorische Teilnehmergebühr (ohne Förderung).
3Die jeweilige zuständige Regierung übernimmt die fachliche und förderrechtliche Prüfung der Anträge und erteilt die Mittelzusage an die nachgeordneten Behörden.
4Nach Beendigung der Maßnahme teilen die nachgeordneten Behörden den jeweiligen zuständigen Regierungen die Einnahmen, die Istkosten und die Anzahl der Teilnehmer, aufgegliedert in Anzahl der Begünstigten (Teilnehmer gefördert) und der Teilnehmer ungefördert, mit.
5Über die Amtsverwaltung werden die Haushaltsmittel bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefordert. 6Diese weist die Mittel der nachgeordneten Behörde zu.
7Die mit der Verfahrensabwicklung beauftragten Regierungen aktualisieren regelmäßig die einheitlich zu verwendenden Formblätter und Verfahrensanweisungen.