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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltungsanweisung für die Förderung der Qualifizierungen von landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern, deren Betriebsangehörigen und Kooperationspartnern im ländlichen Raum
1. Rechtsgrundlage
2. Zweck der Förderung
3. Gegenstand der Förderung
4. Begünstigte
Bereich erweitern
5. Förderung
6. Verfahren für den Dienstleistungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen
7. Verfahren für den Begünstigten
8. Veröffentlichung
9. Beihilferechtliche Grundlage
10. Monitoring
11. Geltungsdauer
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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11.
Geltungsdauer
1
Die Verwaltungsanweisung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.