Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020

2. Aufgaben

1Der Staatsbetrieb BaySG bewirtschaftet sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und hält Versuchs- und Bildungsressourcen vor. 2Im Versuchswesen ist er Dienstleister für die Landesanstalt für Landwirtschaft und die angewandte Forschung, im Bildungswesen ist er Dienstleister für die überbetriebliche Aus- und Fortbildung im Agrarbereich.