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        73-I
Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration
vom 31. Juli 2018, Az. B3-1512-31-19
        (AllMBl. S. 547)
        Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 11) geändert worden ist
        
          
        
        An
        die Gemeinden
        die Verwaltungsgemeinschaften
        die Landkreise
        die Bezirke
        die Zweckverbände
        die Regierungen
        die Landratsämter
         
        
          1Teil 3 des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) sowie § 31 KommHV-Kameralistik und § 30 KommHV-Doppik regeln die Vergabe von Aufträgen und den Abschluss von Verträgen, soweit nicht Bundesrecht vorgeht. 2Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration gibt dazu im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die nachfolgenden Grundsätze, Empfehlungen und Hinweise bekannt.