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Inhaltsverzeichnis
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Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
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1. Verbindliche Vergabegrundsätze nach Art. 20 Abs. 5 BayWiVG, § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik und § 30 Abs. 2 KommHV-Doppik
2. Ausnahmebestimmungen
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3. Geltung von europäischem Primärrecht
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4. Empfehlungen
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5. Hinweise
6. Übergangsvorschrift
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 2. September 2018 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.