Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

6.   Übergangsvorschrift

Für die vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung begonnenen Vergabeverfahren finden die Vergabegrundsätze Anwendung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gegolten haben.