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KorruR
Text gilt ab: 01.05.2021

4.   Öffentlichkeitsarbeit

1Korruption kann nur wirksam bekämpft werden, wenn sie auch von der Bevölkerung als besonders sozialschädliches Verhalten erkannt und geächtet wird. 2Die Ablehnung der Korruption in der Gesellschaft ist durch sachgerechte Öffentlichkeitsarbeit zu stärken.