Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 02.05.2024
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
1Die WBI und der oder die WBI-K agieren in einem komplexen Umfeld, welches laufenden Änderungen unterworfen ist sowie Flexibilität und Belastbarkeit erfordert. 2Folgende Qualifikationen und Fähigkeiten sind erforderlich:
(Fach-)Hochschulabschluss oder gleichwertige berufliche Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung (WBI) beziehungsweise abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (WBI-K) und nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
Erfahrungen und Kenntnisse in der Weiterbildungsberatung, dem Arbeitsrecht, dem Arbeitsförderungsrecht, dem Förderwesen sowie Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen oder die Bereitschaft, sich in diese Themen zügig und intensiv einzuarbeiten,
Kenntnisse über die Zusammenarbeit der regionalen Arbeitsmarktakteure (Sozialpartnerschaft) und
hohe Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Weiterbildungsbereitschaft, hohe Motivation (insbesondere auch zur Netzwerkarbeit), Teamfähigkeit und Engagement.