1Die Arbeitswelt verändert sich insbesondere angesichts der Dekarbonisierung sowie des digitalen und demografischen Wandels grundlegend. 2Die sogenannte 3D-Transformation, allen voran die Digitalisierung der Wirtschaft, verlangt den Beschäftigten und Unternehmen neue Kompetenzen ab. 3Eine stetige Anpassung an die qualifikatorischen Anforderungen der Arbeitswelt ist zudem wegen des steigenden Fachkräftebedarfs erforderlich, um Passungsprobleme zu vermeiden und das gesamte Fachkräftepotenzial auszuschöpfen. 4Ziel der Förderung ist deshalb, Beschäftigte und Unternehmen in Bayern durch eine niederschwellige und regionale Beratungsstruktur zu unterstützen, um
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die Weiterbildungsbereitschaft dieser nachhaltig zu erhöhen und
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durch mehr berufliche Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Bayern zu erhalten und auszubauen.
5Die gezielte Beratung und Sensibilisierung aller Beteiligten zum Thema berufliche Weiterbildung erfolgen in adäquater Ergänzung zum gesetzlichen Angebot der Arbeitsverwaltung.
1.1
Aufgaben der WBI
1.1.1
Qualitative Ziele
1Die WBI zeigen die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte und Unternehmen auf, indem sie
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Weiterbildungsbedarfe in Abstimmung mit Beschäftigten sowie Unternehmen unmittelbar „vor Ort“ und unter Einbezug betrieblicher Erfordernisse und der Arbeitnehmerinteressen feststellen,
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bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen und Vermittlung von geeigneten und passgenauen Qualifizierungsmaßnahmen (unter Beachtung des Neutralitätsgebots) sowie der Analyse von Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen,
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mit den Beteiligten individuelle Weiterbildungskonzepte ausarbeiten und initiieren (betrifft unter anderem Art, Bezeichnung und Inhalt der Maßnahme, Zeitraum der Umsetzung, Finanzierung, Eigenbeitrag der jeweiligen Akteure),
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Fördermöglichkeiten von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes darstellen,
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gegebenenfalls zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung geschaffene Fördermittel des Freistaats Bayern ausgeben,
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die Unternehmen auch unter Einbezug der Interessens- und Arbeitgebervertretungen dazu motivieren, die Beschäftigten nach der Weiterbildung möglichst qualifizierungsadäquat zu beschäftigen,
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die Weiterbildung in der Umsetzung – soweit erforderlich und gewünscht – bis zum Schluss motivierend begleiten,
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intensiv mit dem oder der WBI-K zusammenarbeiten (siehe hierzu Nr. 1.2),
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die Informationsarbeit des StMAS zum Thema berufliche Weiterbildung über das Weiterbildungsportal www.kommweiter.bayern.de unterstützen und
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Netzwerkarbeit unter anderem mit folgenden Akteuren leisten: Unternehmen, Beschäftigten, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Kammern, Anerkennungsberatung, Gewerkschaften, gegebenenfalls mit Betriebs- und Personalräten sowie regionalen Bildungsträgern.
2Die WBI bieten eine nichtwirtschaftliche Beratungstätigkeit an, die Beschäftigten und Unternehmen aus sämtlichen Branchen offensteht. 3Eine partnerschaftliche Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit und deren Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatungsangeboten sowie weiteren bestehenden Beratungsmöglichkeiten vor Ort ist erforderlich. 4Die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind zu beachten.
1.1.2
Quantitative Ziele
Um eine nachhaltige Erfüllung der unter Nr. 1.1.1 genannten Aufgaben zu erzielen, soll der oder die einzelne WBI die folgenden quantitativen Vorgaben erfüllen:
1.1.2.1
1Der oder die WBI führt pro Halbjahr mindestens 40 Erstgespräche mit Unternehmen. 2Als Erstgespräch ist ein über eine bloße Kontaktaufnahme hinausgehender initialer Austausch zu verstehen. 3Aus den Erstgesprächen ergeben sich längerfristige Kontakte mit dem Ziel einer vertieften Betreuung/Beratung, so dass zusätzlich zu den Erstgesprächen pro Halbjahr mindestens 20 Folgegespräche bezüglich betrieblicher Weiterbildung geführt werden. 4Einseitige Projektverfolgungen eines oder einer WBI sind keine Folgegespräche.
1.1.2.2
1Der oder die WBI führt pro Halbjahr mindestens 60 Erstgespräche mit Beschäftigten. 2Als Erstgespräch ist ein über eine bloße Kontaktaufnahme hinausgehender initialer Austausch zu verstehen. 3Aus diesen Erstgesprächen ergeben sich längerfristige Kontakte mit dem Ziel einer vertieften Betreuung/Beratung, so dass zusätzlich zu den Erstgesprächen pro Halbjahr mindestens 30 Folgegespräche bezüglich individueller Weiterbildung geführt werden. 4Einseitige Projektverfolgungen eines oder einer WBI sind keine Folgegespräche. 5Ziel der Beratung eines oder einer Beschäftigten ist es, diesem oder dieser eine konkrete Weiterbildungsmöglichkeit aufzuzeigen.
1.1.2.3
1Im Rahmen der Folgegespräche erarbeitet der oder die WBI pro Halbjahr mindestens zehn schriftlich festgehaltene Weiterbildungskonzepte (siehe Nr. 1.1.1) für individuelle Weiterbildung und mindestens vier schriftlich festgehaltene Weiterbildungskonzepte für betriebliche Weiterbildung und begleitet deren Umsetzung. 2Auf Grundlage der in dem jeweiligen Halbjahr erarbeiteten Weiterbildungskonzepte erstellt der oder die WBI im Rahmen der projektbezogenen Erfolgskontrolle (siehe Nr. 9) jeweils einen „Best-Practice“-Bericht. 3Dieser soll fünf individuelle und zwei betriebliche Weiterbildungskonzepte beinhalten, welche besonders hervorzuheben sind, und diese ausführlich beschreiben.
1.1.2.4
Der oder die WBI betreibt Öffentlichkeitsarbeit in der Region mit mindestens fünf Publikationen im Kalenderjahr (zum Beispiel durch Printmedien, lokalen Rundfunk, soziale Medien).
1.1.2.5
Der oder die WBI nimmt pro Kalenderjahr an mindestens drei regionalen Veranstaltungen zum Zwecke der Netzwerkarbeit teil (Messen, Konferenzen, etc.).
1.1.2.6
1Der oder die WBI initiiert und organisiert im Kalenderjahr mindestens eine regionale Veranstaltung zum Zwecke der Netzwerkarbeit selbst. 2Es liegt keine solche Veranstaltung vor, wenn der oder die WBI an einer Veranstaltung teilnimmt und in diesem Rahmen einen organisatorischen Anteil übernimmt.
1.1.2.7
Der oder die WBI nimmt grundsätzlich an den in jedem Quartal stattfindenden Netzwerktreffen der WBI teil.
1.1.2.8
Weitere Einzelheiten zur Erreichung der quantitativen Ziele kann das StMAS in den Vorgaben zur projektbezogenen Erfolgskontrolle festlegen (siehe Nr. 9).
1.2
Aufgaben des/der WBI-K
1.2.1
Qualitative Ziele
1Um die Arbeit der in Bayern eingesetzten WBI gezielt zu steuern, bedarf es einer zentralen Stelle. 2Der oder die WBI-K hat folgende Aufgaben:
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Koordination und Steuerung der eingesetzten WBI in engem Austausch mit dem StMAS,
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Förderung der Netzwerkarbeit der WBI untereinander durch Organisation regelmäßiger Netzwerktreffen,
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Qualitätssicherung der Arbeit der WBI durch Workshops und weitere Maßnahmen in engem Austausch mit dem StMAS (zum Beispiel Erstellung, Weiterentwicklung und bedarfsorientierte Prüfung der Nutzung von Arbeitshilfen und Vorlagen für die Öffentlichkeitsarbeit, Bereitstellung der „Best-Practice“-Berichte für alle WBI),
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First-Level-Support für Anliegen der WBI,
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Gegebenenfalls Feststellung von Schulungsbedarf und Organisation entsprechender Maßnahmen in Abstimmung mit dem StMAS,
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Koordinierende Kontaktperson für interessierte Beschäftigte, Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen,
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Netzwerkarbeit, unter anderem mit folgenden Akteuren: Unternehmen, Beschäftigten, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Kammern, Anerkennungsberatung, Gewerkschaften, gegebenenfalls mit Betriebs- und Personalräten sowie regionalen Bildungsträgern,
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Laufende, eigenständige und intensive Beobachtung des Weiterbildungsmarkts inklusive der Förderlandschaft; (wissenschaftlicher) Austausch mit der Leitung der Themenplattform Arbeitswelt 4.0,
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Initiierung von Infoveranstaltungen zum Thema berufliche Weiterbildung (Branchen/Region bezogen oder zu neuen Fördermaßnahmen) in engem Austausch mit dem StMAS,
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Erarbeitung und Weiterentwicklung eines Gesamtkonzepts für die Öffentlichkeitsarbeit der WBI und dessen Umsetzung sowie Controlling in engem Austausch mit dem StMAS. Bindeglied im Austausch zwischen StMAS und WBI bei der Weiterentwicklung des Weiterbildungsportals zur beruflichen Weiterbildung www.kommweiter.bayern.de.
3Der oder die WBI-K bietet eine nichtwirtschaftliche Beratungstätigkeit an, die Beschäftigten und Unternehmen aus sämtlichen Branchen offensteht. 4Eine partnerschaftliche Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit und deren Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatungsangeboten sowie weiteren bestehenden Beratungsmöglichkeiten vor Ort ist erforderlich. 5Die Vorschriften des RDG sind zu beachten.
1.2.2
Quantitative Ziele
Um eine nachhaltige Erfüllung der unter Nr. 1.2.1 genannten Aufgaben zu erzielen, soll der oder die WBI-K die folgenden quantitativen Vorgaben erfüllen:
1.2.2.1
Der oder die WBI-K organisiert pro Quartal ein Netzwerktreffen der WBI.
1.2.2.2
Der oder die WBI-K bietet zusätzliche Workshops anlassbezogen zu aktuellen, fachlich komplexen Themen an, mindestens aber vier Mal pro Jahr.
1.2.2.3
Der oder die WBI-K nimmt pro Halbjahr an mindestens zwei überregionalen Veranstaltungen zum Zwecke der Netzwerkarbeit teil.
1.2.2.4
1Der oder die WBI-K initiiert und organisiert im Kalenderjahr mindestens zwei Informationsveranstaltungen, davon mindestens eine überregionale Veranstaltung, zum Zwecke der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit selbst. 2Es liegt keine solche Veranstaltung vor, wenn der oder die WBI-K an einer Veranstaltung teilnimmt und in diesem Rahmen einen organisatorischen Anteil übernimmt.
1.2.2.5
Der oder die WBI-K betreibt überregionale Öffentlichkeitsarbeit mit mindestens zwei bayernweiten Publikationen im Jahr (zum Beispiel durch Printmedien, lokaler Rundfunk, soziale Medien).
1.2.2.6
Weitere Einzelheiten zur Erreichung der quantitativen Ziele kann das StMAS in den Vorgaben zur projektbezogenen Erfolgskontrolle festlegen (siehe Nr. 9).