Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1  

1Förderfähig sind nur Vorhaben, die vom Freistaat Bayern auch im Rahmen der Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft mit Investitionszuschüssen bzw. Lohnkostenzuschüssen gefördert werden. 2Das Vorliegen eines Bewilligungsbescheids ist Fördervoraussetzung. 3Die Darlehen sind ergänzende Hilfen. 4Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 5Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens die mögliche Finanzierungshilfe wirtschaftlich unerheblich ist, können nicht berücksichtigt werden.

4.2  

Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen war, können nicht gefördert werden.

4.3  

Das Vorhaben muss soweit vorbereitet sein, dass es nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres begonnen werden kann.

4.4  

Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern umgesetzt werden.