Inhalt
7072.1-W
Richtlinien zur Durchführung des Regionalkredits in Kombination mit einer Förderung nach den Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 9. Februar 2026, Az. 52-3540/477/7
(BayMBl. Nr. 74)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Regionalkredits in Kombination mit einer Förderung nach den Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) vom 9. Februar 2026 (BayMBl. Nr. 74)
Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern zinsvergünstigte Regionalkredite für gewerbliche, regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben, die vom Freistaat Bayern im Rahmen der Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) mit Investitionszuschüssen oder Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, nach Maßgabe
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dieser Richtlinien,
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der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)),
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der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO),
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der De-minimis-Verordnung in der bei Darlehenszusage geltenden Fassung.
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.