Inhalt

RÖFE
Text gilt ab: 01.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 22.06.2022
15.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

15.1

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

15.2

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) vom 9. Juni 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 459) bleibt nur auf Vorhaben anwendbar, für die vor dem 1. Juli 2022 ein prüffähiger Antrag oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt, und sich die Rechtslage durch diese Regelung zu Ungunsten des Antragstellers geändert hat.