Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
Fassung: 07.12.2023
9.
Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems

9.1 Gegenstand der Förderung nach Nr. 2.3

1Gefördert werden nicht-wirtschaftliche Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems. 2Hierzu zählen bspw. allgemeine Informationsangebote, Veranstaltungen zur Sensibilisierung für das Thema Gründung, Veranstaltungen zur Vernetzung von Partnern aus dem Start-up-Ökosystem, Maßnahmen zur Vernetzung des Start-up-Ökosystems mit anderen Start-up-Ökosystemen sowie Maßnahmen zur Vernetzung und Entwicklung von Gründungsinteressierten bzw. Gründungsteams.

9.2 Art und Umfang der Förderung

9.2.1 Dauer der Förderung

1Die Förderung wird zunächst für fünf Jahre gewährt. 2Bei erfolgreicher Umsetzung kann eine Verlängerung um bis zu fünf weitere Jahre erfolgen.

9.2.2 Art der Förderung

Die Förderung erfolgt als anteilige Festbetragsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

9.2.3 Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 000 Euro jährlich pro physischem Standort des Antragstellers und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

9.2.4 Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind die zur Erreichung des unter Nr. 9.1 genannten Fördergegenstandes notwendigen Ausgaben für Personal und Verwaltung (Gemeinkosten dürfen mit maximal 15 % der Personalausgaben angesetzt werden), Marketing, Reise, Veranstaltungen (Mieten können nur für externe Räumlichkeiten angesetzt werden), sonstige Fremdleistungen und EDV.

9.2.5 Trennung wirtschaftliche / nicht-wirtschaftliche Aktivitäten

1Sollte der Zuwendungsempfänger im Rahmen seiner Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems auch wirtschaftlich tätig sein, so sind die wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Aktivitäten buchhalterisch voneinander zu trennen. 2Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben des nicht-wirtschaftlichen Bereichs.

9.2.6 Vergabebestimmungen

Bei der Vergabe von Aufträgen bzw. Konzessionen für die Umsetzung der Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems hat der Zuwendungsempfänger die Bestimmungen gemäß Nr. 3 ANBest-K (kommunale Körperschaften) bzw. Nr. 3 ANBest-P (sonstige Zuwendungsempfänger) zu beachten.

9.2.7 Bericht

1Der Zuwendungsempfänger hat gegenüber dem Zuwendungsgeber jährlich über den Projektstand zu berichten. 2Dabei sind die vom Zuwendungsgeber zentral vorgegebenen Leistungskennziffern zu verwenden und Angaben zu den durchgeführten Aktivitäten vorzulegen.