Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
Fassung: 07.12.2023
11.
Wettbewerbsverfahren für die Förderung der Errichtung eines Gründerzentrums und der Netzwerkaktivitäten nach den Nrn. 7 und 8

11.1 Wettbewerbsverfahren

Dem Antragsverfahren nach den Nrn. 7 und 8 ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet.

11.2 Zuständigkeit für das Wettbewerbsverfahren

Zuständig für die Annahme des Konzepts für das Wettbewerbsverfahren ist:
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089 2162-0, Telefax: 089 2162-2760
E-Mail: gruenderland.bayern@stmwi.bayern.de
Internet: www.gruenderland.bayern

11.3 Förderaufruf und Bewerbungsformblatt

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie veröffentlicht den Förderaufruf und das Bewerbungsformblatt mit den Kriterien für die Konzepterstellung auf der Internetseite www.gruenderland.bayern und im Bayerischen Staatsanzeiger.

11.4 Auswahl

Die fachliche Prüfung und die Auswahl erfolgen durch eine vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingesetzte Jury unabhängiger Experten.