Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027

9.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Die Laufzeit dieser Bekanntmachung ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet. 3Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Bekanntmachung entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2027 hinaus. 4Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO oder De-minimis-Verordnung vorgenommen werden, wird eine Anpassung dieser Bekanntmachung erforderlich.