Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027

1.   Zweck der Förderung

1Die Darlehen sollen im Vollzug des Mittelstandsförderungsgesetzes (MfG) die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Unternehmen und Freien Berufe in Bayern erhalten und stärken, deren Entfaltungsmöglichkeiten in der Sozialen Marktwirtschaft sichern, zu fairem Wettbewerb beitragen und die Fähigkeit des Mittelstands zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen steigern. 2Die Förderung zielt insbesondere darauf, die Gründung selbstständiger Existenzen im Rahmen von Betriebsübernahmen, Neugründungen und tätigen Beteiligungen sowie Vorhaben innerhalb der Existenzgründungsphase anzustoßen und zu unterstützen. 3Hierzu werden vom Freistaat Bayern Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. 4Diese dienen dazu, Existenzgründern, mittelständischen gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe zinsvergünstigte Darlehen – ggf. unter Einbindung von Tilgungszuschüssen – zu gewähren. 5Die Bereitstellung der Darlehen erfolgt im Weg der Refinanzierung der Hausbanken durch die LfA.