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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
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7071-W

Richtlinien zur Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 16. November 2023, Az. 54-3542/361/1

(BayMBl. Nr. 615)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms vom 16. November 2023 (BayMBl. Nr. 615)

1Der Freistaat Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern (LfA) Zuwendungen für Existenzgründungsvorhaben sowie Vorhaben in der Existenzgründungsphase an Existenzgründer, mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO),
der De-minimis-Verordnung in der bei Darlehenszusage geltenden Fassung.
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.