Inhalt
10.
Beihilfefreie Staatsbürgschaften
10.1
1Staatsbürgschaften können nach Maßgabe des Kapitels 3 der Bürgschaftsmitteilung beihilfefrei gewährt werden. 2Voraussetzungen für eine beihilfefreie Einzelbürgschaft sind:
- a)
-
Die Staatsbürgschaft ist an eine bestimmte finanzielle Transaktion geknüpft, auf einen festen Höchstbetrag sowie auf eine feste Laufzeit beschränkt.
- b)
-
Die Staatsbürgschaft deckt höchstens 80 % des Kreditbetrages ab.
- c)
-
Der Kreditnehmer verfügt über ein Rating von mindestens B- oder vergleichbarer Einstufung.
- d)
-
1Für die Staatsbürgschaft wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. 2Bei KMU kann das marktübliche Entgelt in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers anhand der in der Bürgschaftsmitteilung aufgeführten Safe-Harbour-Prämien ermittelt werden.
10.2
Die vorgenannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.