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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für Flächenmanagementverfahren der Immobilien Freistaat Bayern
1. Grundsätze der Zusammenarbeit
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2. Verfahrensablauf des Flächenmanagements der Immobilien Freistaat Bayern
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3. Ausnahmen vom Flächenmanagementverfahren
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4. Ergänzende Regelungen zum Flächenmanagement bei Großen Baumaßnahmen
5. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
RLFlM
Text gilt ab: 01.06.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2030
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Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor