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Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern
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RLBau
Text gilt ab: 01.01.2020
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5.
Hinsichtlich der Übergangsregelungen wird auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 18. Dezember 2019 (Az. 13-B 1005-1/7) verwiesen.