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RLBau
Text gilt ab: 01.01.2020

4.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 2Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 25. Mai 2011 (AllMBl. S. 309) tritt mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.